Konsequenzen von vergessenen Ust-Voranmeldungen

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss jeder Gewerbetreibende oder Unternehmer monatlich an das Finanzamt entrichten. Für den zurückliegenden Monat, zum Beispiel Januar, muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung bis zum 10. Februar dort eingegangen sein.
Wer seine Umsatzsteuer-Voranmeldung aus welchen Gründen auch immer nicht entrichtet, muss damit rechnen, vom Finanzamt weitaus höher eingestuft zu werden. In diesem Falle wirst Du schriftlich dazu aufgefordert, die zu zahlende Summe innerhalb der üblichen Fristen zu entrichten.

Wenn Du es tatsächlich versäumt hast, Deine Umsatzsteuer-Voranmeldung zu zahlen, solltest Du Dich umgehend mit Deinem zuständigen Bearbeiter des Finanzamtes in Verbindung setzen und um ein persönliches Gespräch bitten. Von Vorteil ist, wenn Du die Berechnungen und Zahlungen der letzten Monate zu diesem Termin mitnimmst und so darlegen kannst, wie hoch die Summe der vergangenen Monate tatsächlich war, die Du gezahlt hast. In der Regel sollte sich der Bearbeiter erweichen lassen, die höher eingestufte Voranmeldung wieder zurückzunehmen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Du die aktuellste bzw. alle versäumten Voranmeldungen korrekt bei Dir hast und sofort zur Bearbeitung übergeben kannst. Des Weiteren müssen verpasste Zahlungen natürlich sofort nachgezahlt werden.

Es ist nicht ratsam, die Umsatzsteuer-Voranmeldung mehrmalig zu versäumen. Die Damen und Herren des Finanzamtes sehen es nicht gern, säumige Steuerzahler permanent zu mahnen. Im schlimmsten Falle musst Du die höhere Einstufung akzeptieren und monatlich zahlen. Die jährliche Steuererklärung wird dann zeigen, ob Du eine Rückerstattung erhältst.

Gewerbetreibende, die wiederholt der Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht nachkommen, kann vom Finanzamt das Gewerbe entzogen werden!

Persönlicher Tipp in Sachen Rechtsanwalt

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